"Mittwoch, 19. Mai 2010 17:00 Uhr
Urteil: Mieterhöhungen künftig leichter möglich
Für eine Mieterhöhung reicht nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ein sogenanntes Typengutachten aus. Im Urteil der Karlsruher Richter heißt es, der höhere Mietzins müsse nicht mehr mit einem individuellen unmittelbar auf die Wohnung bezogenen Gutachten begründet werden. Es reiche aus, wenn die ortsübliche Miete anhand von Wohnungen ermittelt werde, die nach Größe und Ausstattung vergleichbar seien. (
AZ: VIII ZR 122/09) "
http://www.dradio.de/nachrichten/201005191700/5