"Urteil
Vermieter muss Schimmel beseitigen
"Die Wohnung wird wie besichtigt übernommen" - diese Klausel gilt laut einem Berliner Gericht nicht bei Feuchtigkeitsschäden. Auch wenn der Mangel bereits bei Abschluss des Mietvertrags sichtbar war, muss der Vermieter den Schimmel beseitigen.
...
Die Richter setzten dem Vermieter jedoch Grenzen: Er habe nicht nachweisen können, dass der Mieter seiner Aufgabe nicht nachgekommen sei. Ein Unterlassen der Gartenpflege sei nicht bereits darin zu sehen, dass bei Vertragsbeginn ein englischer Rasen überlassen wurde, der sich in eine Wiese verwandelt habe. Wenn der Mieter eine Wiese mit Wildkräutern vorziehe, vernachlässige er den Garten damit nicht.
Az.: 8 C 60/09
Az.: 1 S 119/09 "
http://www.spiegel.de/wirtschaft/servic ... 39,00.html