"EuGH kippt Regelung zu Kündigungsfristen
Deutsches Arbeitsrecht verstößt gegen EU-Recht
Der Europäische Gerichtshof hat Regelungen über Kündigungsfristen in Deutschland als unzulässige Altersdiskriminierung verworfen. Eine Vorschrift, wonach nur die Betriebszugehörigkeit nach dem 25. Geburtstag die Kündigungsfrist verlängert, dürfe ab sofort nicht mehr angewendet werden, so die Richter.
Von Martin Bohne, MDR-Hörfunkstudio Brüssel
Es geht um einen ganz alten Zopf im deutschen Arbeitsrecht: Seit 1926 steht im Bürgerlichen Gesetzbuch, dass jüngeren Arbeitnehmern schneller gekündigt werden kann. Weil nämlich die Zeiten, die man vor der Vollendung des 25. Lebensjahres im Betrieb gearbeitet hat, nicht angerechnet werden müssen.
Klage gegen kürzere Kündigungsfrist
Europäischer Gerichtshof in Luxemburg (Foto: picture-alliance / dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Sieht diskriminierende Regelungen im deutschen Arbeitsrecht: Der EuGH in Luxemburg ]
So erging es auch einer 28-jährigen Düsseldorferin. Sie hatte seit ihrem 18. Lebensjahr in einer Essener Firma gearbeitet und war nach zehn Jahren entlassen worden - mit einer Kündigungsfrist von lediglich einem Monat. Denn der Arbeitgeber berücksichtigte nur die drei Jahre der Betriebszugehörigkeit, die nach ihrem 25. Lebensjahr lagen. Hätte er die gesamte Betriebszugehörigkeit berücksichtigt, hätte ihr eine Kündigungsfrist von vier Monaten zugestanden."
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/arb ... ht104.html