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 Betreff des Beitrags: allgemeines zum arbeitrecht aus den nachrichten
BeitragVerfasst: Fr 11. Dez 2009, 08:39 
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"Frikadellen und andere Bagatellen
Wofür Menschen in Deutschland entlassen werden
Von Ilka Platzek

Einem Mitarbeiter wird gekündigt, weil er sein Handy am Arbeitsplatz aufgeladen hat; eine Mitarbeiterin entlassen, weil sie Pfandbons für 1,30 Euro eingesteckt haben soll. Das Betriebsklima ist frostig geworden in Deutschland. Schikanen am Arbeitsplatz gehören zum Alltag.

Die Wirtschaftskrise wird täglich beschworen und in den Betrieben geht die Angst um: Wer Arbeit hat, auch wenn es nur ein Minijob ist, will sie nicht verlieren. Deswegen schweigen die meisten Betroffenen, wenn sie vom Chef unter Druck gesetzt werden. Auch Maria Gonzales mag nur unter falschem Namen reden: Sie ist zurzeit auf 400 Euro Basis in einem Schnellimbiss beschäftigt. Dort passierte ihr kürzlich ein kleines Missgeschick: Beim Essenzubereiten rutschte ihr das Schneidebrett weg und beschädigte ein teures Küchengerät. Ihr Chef reagierte sofort. "

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/dlfmagazin/1085621/

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 Betreff des Beitrags: Re: allgemeines zum arbeitrecht aus den nachrichten
BeitragVerfasst: Do 21. Jan 2010, 09:34 
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Registriert: Mo 2. Nov 2009, 11:36
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"EuGH kippt Regelung zu Kündigungsfristen
Deutsches Arbeitsrecht verstößt gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof hat Regelungen über Kündigungsfristen in Deutschland als unzulässige Altersdiskriminierung verworfen. Eine Vorschrift, wonach nur die Betriebszugehörigkeit nach dem 25. Geburtstag die Kündigungsfrist verlängert, dürfe ab sofort nicht mehr angewendet werden, so die Richter.

Von Martin Bohne, MDR-Hörfunkstudio Brüssel

Es geht um einen ganz alten Zopf im deutschen Arbeitsrecht: Seit 1926 steht im Bürgerlichen Gesetzbuch, dass jüngeren Arbeitnehmern schneller gekündigt werden kann. Weil nämlich die Zeiten, die man vor der Vollendung des 25. Lebensjahres im Betrieb gearbeitet hat, nicht angerechnet werden müssen.
Klage gegen kürzere Kündigungsfrist

Europäischer Gerichtshof in Luxemburg (Foto: picture-alliance / dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Sieht diskriminierende Regelungen im deutschen Arbeitsrecht: Der EuGH in Luxemburg ]
So erging es auch einer 28-jährigen Düsseldorferin. Sie hatte seit ihrem 18. Lebensjahr in einer Essener Firma gearbeitet und war nach zehn Jahren entlassen worden - mit einer Kündigungsfrist von lediglich einem Monat. Denn der Arbeitgeber berücksichtigte nur die drei Jahre der Betriebszugehörigkeit, die nach ihrem 25. Lebensjahr lagen. Hätte er die gesamte Betriebszugehörigkeit berücksichtigt, hätte ihr eine Kündigungsfrist von vier Monaten zugestanden."

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/arb ... ht104.html

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